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Verlobung
Der ursprüngliche Sinn einer Verlobung war, eine öffentliche Liebesbeziehung zu ermöglichen. Dieses ist in heutiger Zeit sicher nicht mehr nötig. Dennoch erlebt die Verlobung im gesellschaftlichen Leben eine Rainessance im eher romantischen Stil.
Gesellschaftliche Werte wie Liebe und Treue oder Familie sind wieder wichtig. Das Bekenntnis zum Partner kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Daher wird eine Verlobung oft zu einem Ereignis, wo Paare ihren Beschluss zu heiraten, öffentlich ankündigen.
Dabei können verschiedene Varianten gewählt werden, wie eine Verlobung öffentlich gemacht werden kann. Dazu nennen wir ohne auf Vollständigkeit Wert legen zu wollen
handgeschriebene Briefe an Freunde und Verwandte
schöne dekorativ gestaltete Karten
ein toll formuliertes Inserat in der Samstagsausgabe der Tageszeitung
Zum Fest selbst:
Es stellt sich wiederholt die Frage, wer zu einer Verlobungsfeier überhaupt eingeladen wird. Üblicherweise werden die engsten Freunde und Verwandten eingeladen.
Rein rechtlich gesehen ist die Verlobung ein verbindliches Heiratsversprechen, auch wenn es weder erzwungen oder eingeklagt werden kann.
Die Verlobung ist ein Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Damit finden die Paragraphen über Schadensersatz oder andere rechtliche Konsequenzen auch innerhalb der Strafgesetze (z.B. über die Aussageverweigerungsrechte des Verlobten) Anwendung.
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